Plau Am See.  Bischof Andreas von Maltzahn hat die angestrebten 
einheitlichen Regeln in der Nordkirche für das Zusammenleben von 
Pastorinnen und Pastoren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im 
Pfarrhaus bekräftigt. In seinem Bericht vor der Synode des 
Mecklenburgischen Kirchenkreises in Plau am See begründete er die 
Vorschläge des Bischofsrates mit zwei Hauptkriterien. „Niemand darf 
wegen seiner sexuellen Orientierung beziehungsweise Identität 
diskriminiert werden. Pastorinnen und Pastoren, die in einer 
eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dementsprechend grundsätzlich 
in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft im Pfarrhaus
 zu leben“, betonte Maltzahn.
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