Freitag, 9. Mai 2014

Einige Ärzte sehen Homosexualität als Erkrankung

Viele Ärzte bewerten Homosexualität offenbar als Erkrankung

Zahlreiche Ärzte in Deutschland bieten eine Therapie gegen Homosexualität an, so das Ergebnis einer aktuellen Recherche des ARD-Magazins „Panorama“. Die beschriebenen Erfahrungen eines schwulen ARD-Reporters lassen erhebliche Zweifel an dem Verstand der Ärzte aufkommen. In einigen Fällen fanden die Mediziner sogar Möglichkeiten, um ihre äußerst fragwürdige Therapie über die Krankenkassen abzurechnen.

 
Insbesondere in strenggläubige christlichen Kreisen gilt Homosexualität bis heute oftmals als behandlungsbedürftige Erkrankung. Hier haben die Nachforschungen den ARD-Reporter zu einem Hausarzt in Dresden geführt, der homosexuelle Menschen angeblich heilen möchte und kann. Mindestens ein Jahr Psychotherapie soll helfen, die Homosexualität zu kurieren. Der Arzt erklärte dem Journalisten, dass verschiedene Ursachen für seine Homosexualität infrage kommen, wie beispielsweise eine mangelnde Wertschätzung durch den Vater oder eine übertriebenen Bemutterung. Dies würde zu einer neurotischen Fehlentwicklung führen. Bei einem ausgebildeten Mediziner eine kaum nachvollziehbare Äußerung. Doch der Arzt ist mit seiner Ansicht nicht alleine und so werden Homosexuelle vielfach dem Versuch einer therapeutischen Umpolung unterzogen. Dem ARD-Magazin zufolge hat zum Beispiel der Bund Katholischer Ärzte in einem Faltblatt die Homosexualität als „psychische Störung“ bezeichnet.

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ARD-Magazin "Panorama" - Homosexualität als "psychische Störung"

Hamburg. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" gibt es in Deutschland Ärzte, die Homosexualität als Störung betrachten und deshalb therapieren wollen. Es besteht der Verdacht, dass solche "Therapien" sogar mit den Krankenkassen abgerechnet werden könnten.

In einem Selbstversuch hat ein schwuler "Panorama"-Reporter Praxen niedergelassener Ärzte besucht, die sich in strenggläubigen christlichen Kreisen bewegen. Dort wurden ihm Behandlungen, unter anderem eine Psychotherapie, vorgeschlagen, die seine homosexuellen Neigungen in Richtung Heterosexualität verändern sollen. Von zwei Ärzten erhielt er Abrechnungen zur Weiterleitung an die private Krankenkasse. Darin diagnostizieren die Ärzte eine "psychische Störung" oder eine "lebensverändernde Erkrankung". Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Ärzte, einer kleinen streng gläubigen Medizinergruppe, Dr. Gero Winkelmann, gibt im "Panorama"-Interview offen zu, dass der Psychotherapeut oder Arzt "tricksen" müsse, um die Therapie abrechnen zu können.

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ESC - Tagebuch aus Kopenhagen

Die gefährliche Wiener Wurst

Conchita Wurst spaltet das ESC-Europa wieder einmal in West und Ost. Für viele Beobachter aus dem ehemaligen Sowjetreich ist die Frau mit Vollbart eine Reizfigur. Gemessen an Gesang und Show ist die Österreicherin aber über jeden Zweifel erhaben.
Die Frau mit dem Vollbart hat einen alten Konflikt neu entfacht. Wieder einmal spaltet sich das Europa des „Eurovision Song Contest“ (ESC) in West und Ost. Es geht vermeintlich um Werte und um das Wohl und Wehe ganzer Nationen. Dabei muss man Conchita Wurst durchaus ernst nehmen: Bei ihrem Auftritt am Mittwochabend, dem sogenannten „Jury-Halbfinale“, bot sie mit Abstand die beste Darbietung. Und nur sie dürfen die jeweils fünf Juroren auch bewerten: die stimmlichen Fähigkeiten des Künstlers, seinen Auftritt auf der Bühne, die Komposition und Originalität des Liedes und eben die Gesamtdarbietung. Demnach müsste Österreich hohe Wertungen bekommen haben, denn so absurd mancher die durchaus schöne Frau mit dem Vollbart finden mag: Sie ist gut.

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ESC - Finalteilnehmer und Startplätze stehen fest

Das zweite Halbfinale des Eurovision Song Contest in Kopenhagen ist vorbei - damit stehen nun alle Teilnehmer für das Finale fest. Auch die Startreihenfolge der Auftritte für die Show am Samstag wurde noch spät nachts bekannt gegeben. Elaiza werden für Deutschland auf dem zwölften Startplatz und damit in der ersten Hälfte der Show antreten.
In der bewegten zweiten Halbfinalshow qualifizierten sich insgesamt zehn Teilnehmer fürs Finale. Mit dabei sind - wie erwartet - Conchita Wurst aus Österreich, Carl Espen aus Norwegen und Freaky Fortune feat. Risky Kidd aus Griechenland. Ebenfalls geschafft haben es Tinkara Kovač aus Slowenien, Softengine aus Finnland, Paula Seling und Ovi aus Rumänien, Firelight aus Malta, Donatan & Cleo aus Polen und Teo aus Weißrussland, sowie Sebalter aus der Schweiz.

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München · Demonstration gegen Rechtspopulisten und Homophobie

München ist und bleibt bunt

München · Der Verein »München ist bunt« ruft zusammen mit einer Vielzahl politischer Parteien, Vereinen, Religionsgemeinschaften und Gewerkschaften zum Protest gegen die sogenannte »Demo für alle« auf.

Für den 10. Mai hat ein Bündnis, das sich »Besorgten Eltern Bayerns« nennt, eine Demo angemeldet, die sich gegen »Gender-Ideologie, Pädophilie und Frühsexualisierung unserer Kinder an Kitas und Grundschulen« wendet.

Micky Wenngatz, die Vorsitzende des Vereins »München ist bunt!« warnt ausdrücklich vor der Teilnahme an dieser Demo: »Bei den Organisatoren der Demo handelt es sich eben nicht um lediglich besorgte Eltern, sondern um eine gefährliche Allianz aus christlich-fundamentalistischen und rechten Gruppen wie der NPD-Tarnorganisation BIA, die sich nur unter dem Deckmantel der >besorgten Eltern< verkriechen und das aus Frankreich übernommene homophobe Konzept etablieren wollen.«

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NAMRIGHTS beklagt Intoleranz

Minderheiten werden „ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt“

Die Menschenrechtsgesellschaft NAMRIGHTS hat die angebliche Ausgrenzung sexueller Minderheiten in Namibia verurteilt, die beispielhaft für die vermeintlich weit verbreitete Intoleranz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen im Lande sei.

Von Marc Springer

In einem nun veröffentlichten Bericht stimmt NAMRIGHTS der Organisation Out-Right Namibia in deren Überzeugung zu, dass „die Homophobie in Namibia zunimmt“ und sich diese Entwicklung in der „Diskriminierung, Stigmatisierung und Dämonisierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen“ äußert.
In dem Bericht hebt NAMRIGHTS einleitend hervor, dass die Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung gemäß Verfassung ebenso unzulässig sei wie eine Ausgrenzung die sich an der Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Herkunft bestimmter Bevölkerungsgruppen orientiert. Ähnlich wie bei Sexismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sei die „Verteufelung“ sexueller Minderheiten meist mit religiös, kulturell oder traditionell begründeten Vorurteilen verbunden und würde die gleichgeschlechtliche Liebe demnach häufig als unmoralisch, sündhaft, unafrikanisch, fehlgeleitet oder abartig verunglimpft.

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