Mittwoch, 28. Mai 2014

Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

Der Bundestag hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit setzte das Parlament am Donnerstagabend ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption bislang ausschließlich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war.

Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer "Eins-zu-eins-Umsetzung" des Verfassungsgerichtsurteils - was die Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.

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