Freitag, 13. Dezember 2013

Urteil gegen Arbeitgeber: Europäischer Gerichtshof stärkt Homo-Ehe

Homosexuelle Paare gehen mit einer Lebenspartnerschaft Verpflichtungen ein, die denen einer Ehe gleichen. Deshalb müssen Arbeitgeber Schwulen und Lesben laut einem EU-Urteil die gleichen Vergünstigungen gewähren wie Verheirateten. Geklagt hatte der Angestellte einer französischen Großbank.

Luxemburg/Brüssel -Homosexuelle, die sich für eine rechtlich gesicherte Partnerschaft entscheiden, haben die gleichen Verpflichtungen und damit auch die gleichen Rechte wie Ehepaare. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Demnach haben Lebenspartner Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie Verheiratete.

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