Montag, 14. September 2015

„Das lässt einen nachts nicht schlafen”

Zur Aufarbeitung der Schwulen-Verfolgung unter den Nazis

Im September 1935 trat die von den Nazis verschärfte Fassung des § 175 in Kraft – statt einem halben Jahr drohten Homosexuellen nun fünf Jahre Gefängnis. Es blieb bekanntlich nicht bei bloßen Haftstrafen: Etwa 5.000 schwule Männer starben im KZ. Jedes Jahr am 27. Januar wird der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.
Prof. Dr. Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leiter der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen, engagiert sich seit über 20 Jahren für die Berücksichtigung der homosexuellen Opfer in der Gedenk- und Erinnerungskultur und wurde dafür 2013 vom Bündnis gegen Homophobie für den Respektpreis nominiert

Professor Morsch, wir feiern zum 70. Mal die Befreiung vom Nationalsozialismus: Ist mittlerweile alles bekannt oder gibt es Quellen, die noch nicht ausgewertet wurden?
Das ist schwer zu sagen. Es gab eine Kontinuität der Verfolgung über das Jahr 1945 hinaus, da ist noch viel aufzuarbeiten. Was die NS-Zeit betrifft, sind die Quellen weitgehend bekannt, aber wer weiß, was beispielsweise noch in russischen Archiven schlummert? Im Berliner Landesarchiv gibt es sicherlich noch einiges zu entdecken, etwa zu den Hintergründen der Mordaktion gegen rund 200 Homosexuelle im KZ-Außenlager Klinkerwerk im Sommer 1942.

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