Dienstag, 11. März 2014

Gleichberechtigung für Homosexuelle

Abschaffung des Paragrafen 175 - das Ende der Schande

123 Jahre lang machte der Paragraf 175 Homosexuellen das Leben zur Hölle. Vor 20 Jahren fiel er - und volle Gleichberechtigung wurde erstmals möglich.

von Andrea Dernbach

Vor 20 Jahren war Schluss. Da zog der Bundestag einen späten Strich unter mehr als ein Jahrhundert Kämpfe und Leiden und schaffte den berühmt-berüchtigten Homosexuellen-Paragrafen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs ab. Die Liebe zwischen Männern ist seither kein Fall für die Staatsanwaltschaft mehr.
123 Jahre zuvor war männliche Homosexualität erstmals in ganz Deutschland mit harten Strafen belegt – und liberalere Gesetze, etwa in Bayern, damit kassiert worden.

Gleich zu Beginn schuf das frisch gegründete Kaisereich am 15. Mai 1871 jenen Paragrafen 175, in dem es hieß: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Die Nationalsozialisten verschärften den 175 im Jahre 1935 weiter: Sie kriminalisierten nun nicht nur schwulen Geschlechtsverkehr, sondern jede Form mann-männlicher Intimität und setzten die Strafen von einem halben auf fünf Jahre herauf. Tausende Homosexuelle kamen in KZs, nur wenige überlebten die Torturen.

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