Samstag, 9. November 2013

Europäischer Gerichtshof: Verfolgte Homosexuelle haben Recht auf Asyl

Wie soll die EU mit Homosexuellen umgehen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden? Die Betroffenen haben ein Recht auf Asyl, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Hamburg - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Wenn Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen drohen und diese dort auch verhängt werden, haben sie in der EU ein Recht auf Asyl.

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