Sonntag, 20. Oktober 2013

Frankreich: Bürgermeister müssen Homosexueller trauen

Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihre "Gewissensfreiheit" die Trauung Homosexueller verweigern. Der Verfassungsrat urteilte, der Gesetzgeber habe keine solche Gewissensklausel im Gesetzestext verankert.
Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihre "Gewissensfreiheit" die Trauung Homosexueller verweigern. Frankreichs Verfassungsrat in Paris wies am Freitag eine Klage einer Vereinigung von Bürgermeistern zurück, die ein solches Recht einforderte. Die rechtlichen Vorgaben zur im Mai in Frankreich eingeführten Homo-Ehe seien verfassungskonform, urteilte das Gericht. Die Bürgermeister wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihre "Gewissensfreiheit" die Trauung Homosexueller verweigern. Der Verfassungsrat urteilte, der Gesetzgeber habe keine solche Gewissensklausel im Gesetzestext verankert.

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