Verein Leo verteidigt sich
Homosexualität, so schrieb der Vorsitzende von Leo e.V. in Bennungen Bernhard Ritter, sei keine Krankheit im medizinischen Sinne. Damit verteidigte er sich und seinen Verein gegen Vorwürfe, Homophobie zu schüren. Wochen nach dieser Erklärung lud der Verein nun Mitglieder und Einwohner der Gemeinde Bennungen im Landkreis Mansfeld-Südharz zu einem Bürgerforum. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Bergner machte dabei klar, dass er zu dem Verein steht.
Nach heftigen Diskussionen hat sich der Verein Leo den Fragen der Einwohner von Bennungen gestellt. Zu der Veranstaltung kamen rund 50 Teilnehmer, darunter auch viele Vereinsmitglieder. Der Vorsitzende, Bernhard Ritter, wehrte sich dabei gegen Vorwürfe, der Verein verbreite homosexuellen-feindliche Thesen. Der Verein helfe stattdessen Menschen in Lebenskrisen, betonte Ritter.
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Montag, 17. März 2014
Nordische Botschaften: Kundgebung gegen Homophobie
Gleichstellung von Homosexuellen
Mehr Rechte bei Adoptionen
Die Bundesregierung hat die weitere Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas.
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Schwule und Lesben: Kabinett erweitert Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften
Die Große Koalition tastet sich an die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften heran. Das Kabinett hat die sogenannte Sukzessivadoption gesetzlich geregelt. Gegen die gemeinsame Adoption eines Kindes durch Schwule und Lesben sperrt sich die Union aber weiterhin.
Berlin - Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Sukzessivadoption für zulässig erklärt. Demnach können Schwule und Lesben ein von ihrem eingetragenen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich ebenfalls adoptieren.
Nun hat die Bundesregierung diese Vorgabe gesetzlich umgesetzt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass ein adoptiertes Kind eines Lebenspartners auch von dem anderen Partner adoptiert werden darf. Bislang ist eine solche Sukzessivadoption nur heterosexuellen Paaren erlaubt.
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Litauen verschiebt eine Verschärfung des "Anti-Homo-Propaganda"-Gesetzes
Bei Vorabstimmung Mehrheit der Abgeordneten für größere Einschränkungen
Das Gesetz sieht Geldstrafen für die „Verachtung von Familienwerten“ vor. Dazu könnten auch Lesben- und Schwulenparaden sowie öffentliche Reden, Druckerzeugnisse und audiovisuelle Materialien, welche die Anliegen von LGBTI unterstützen, gehören. Das Justizministerium kritisierte die Bestimmungen seien zu ungenau.
Bei einem Verstoß drohen Strafen zwischen 300 und 900 Euro, im Wiederholungsfall betragen die Strafen bis zu 1800 Euro. Eingebracht wurde das Gesetz von Petras Gražulis, Abgeordneter der rechtsnationalen „Partei für Recht und Ordnung“. Er hat bereits in den letzten Jahren publikumswirksam gegen Rechte für Lesben und Schwule demonstriert und kampanisiert.
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Portogal lehnt Homo-Adoption ab
Die Adoption durch Homo-Paare bleibt in Portugal verboten. Eine entsprechende Entscheidung des Lissabonner Parlaments erzürnt auch Konservative.
Niederlage für Schwule und Lesben im erzkatholischen Portugal: Das Parlament in Lissabon hat der Einführung eines eingeschränkten Adoptionsrechts für homosexuelle Paare einen Riegel vorgeschoben. Der von der oppositionellen Sozialistischen Partei (PS) eingebrachte Gesetzentwurf wurde am Freitag bei vier Enthaltungen mit einer knappen Mehrheit von 112 zu 107 Stimmen abgelehnt.
Bei der Abstimmung in zweiter Lesung votierten fast alle Abgeordneten der konservativen Regierungskoalition von Ministerpräsident Pedro Passos Coelho dagegen. Bei der Abstimmung in erster Lesung im Mai 2013 hatte das Parlament den Entwurf noch gebilligt.
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Niederlage für Schwule und Lesben im erzkatholischen Portugal: Das Parlament in Lissabon hat der Einführung eines eingeschränkten Adoptionsrechts für homosexuelle Paare einen Riegel vorgeschoben. Der von der oppositionellen Sozialistischen Partei (PS) eingebrachte Gesetzentwurf wurde am Freitag bei vier Enthaltungen mit einer knappen Mehrheit von 112 zu 107 Stimmen abgelehnt.
Bei der Abstimmung in zweiter Lesung votierten fast alle Abgeordneten der konservativen Regierungskoalition von Ministerpräsident Pedro Passos Coelho dagegen. Bei der Abstimmung in erster Lesung im Mai 2013 hatte das Parlament den Entwurf noch gebilligt.
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Freitag, 14. März 2014
Geschlecht und Rechtsordnung
Interview mit Dr. Laura Adamietz
respekt!: Frau Adamietz, zum 1. November 2013 trat eine Änderung von § 22 des Personenstandsgesetzes in Kraft, nach der bei der Geburt eines intersexuellen Kindes auf die Geschlechtsangabe im Geburtenregister verzichtet werden kann. Was ist das Neue an dieser Regelung? Sind damit konkrete Verbesserungen für die Betroffenen verbunden?
Der neue § 22 PStG weicht von der Grundregel des § 21 Abs. 1 PStG ab, nach dem bei Geburt eines Kindes neben dem Namen, Geburtszeit und –ort auch das Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden ist. Was unter „Geschlecht“ zu verstehen ist, gibt das Gesetz zwar nicht vor. Absolut einheitliche Verwaltungspraxis war aber bisher, entweder „männlich“ oder „weiblich“ einzutragen, im Jahr 2010 wurde dies noch einmal von einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben. Seit 2009 war es aber möglich, sich eine Geburtsurkunde (die ja ein Auszug aus dem Geburtenregister ist) ausstellen zu lassen, auf der das Geschlecht nicht vermerkt war. Neu ist jetzt, dass im Geburtenregister selbst der Eintrag entfallen soll, das Geschlecht also tatsächlich nirgendwo vermerkt sein wird.
Weiterlesen auf www.lsvd-blog.de
respekt!: Frau Adamietz, zum 1. November 2013 trat eine Änderung von § 22 des Personenstandsgesetzes in Kraft, nach der bei der Geburt eines intersexuellen Kindes auf die Geschlechtsangabe im Geburtenregister verzichtet werden kann. Was ist das Neue an dieser Regelung? Sind damit konkrete Verbesserungen für die Betroffenen verbunden?
Der neue § 22 PStG weicht von der Grundregel des § 21 Abs. 1 PStG ab, nach dem bei Geburt eines Kindes neben dem Namen, Geburtszeit und –ort auch das Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden ist. Was unter „Geschlecht“ zu verstehen ist, gibt das Gesetz zwar nicht vor. Absolut einheitliche Verwaltungspraxis war aber bisher, entweder „männlich“ oder „weiblich“ einzutragen, im Jahr 2010 wurde dies noch einmal von einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben. Seit 2009 war es aber möglich, sich eine Geburtsurkunde (die ja ein Auszug aus dem Geburtenregister ist) ausstellen zu lassen, auf der das Geschlecht nicht vermerkt war. Neu ist jetzt, dass im Geburtenregister selbst der Eintrag entfallen soll, das Geschlecht also tatsächlich nirgendwo vermerkt sein wird.
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Propaganda-Dreh in Deutschland
Quarteera warnt vor russischem Fernsehen
Der Staatssender Rossija 1 dreht in Deutschland eine Dokumentation über LGBT-Rechte. Dabei kann nur homofeindliche Propaganda herauskommen, warnt der Aktivist Wanja Kilber.
Quarteera, die Vereinigung russischsprachiger LGBT in Deutschland, ist besorgt über eine eine geplante Dokumentation des russischen Staatssenders Rossija 1 über LGBT-Rechte, für die der Sender auch in Deutschland Interviewpartner sucht. Der Verein warnt vor einer Zusammenarbeit, die nur zu einer homofeindlichen Propaganda genutzt werden könne. Queer.de-Redakteur Norbert Blech sprach mit dem Quarteera-Aktivisten Wanja Kilber über diese Gefahr und den aktuellen Zustand der Medien in Russland.
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Der Staatssender Rossija 1 dreht in Deutschland eine Dokumentation über LGBT-Rechte. Dabei kann nur homofeindliche Propaganda herauskommen, warnt der Aktivist Wanja Kilber.
Quarteera, die Vereinigung russischsprachiger LGBT in Deutschland, ist besorgt über eine eine geplante Dokumentation des russischen Staatssenders Rossija 1 über LGBT-Rechte, für die der Sender auch in Deutschland Interviewpartner sucht. Der Verein warnt vor einer Zusammenarbeit, die nur zu einer homofeindlichen Propaganda genutzt werden könne. Queer.de-Redakteur Norbert Blech sprach mit dem Quarteera-Aktivisten Wanja Kilber über diese Gefahr und den aktuellen Zustand der Medien in Russland.
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