Donnerstag, 20. Februar 2014

Adoptionsrecht für Schwule und Lesben

Das Ziel: Gleiches Recht für alle Paare
 

Vor einem Jahr hat das Verfassungsgericht ein erweitertes Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gefordert. Justizminister Maas will eine Reform schnell umsetzen. Die Union blockiert aber eine völlige rechtliche Gleichstellung. 

Von Michael Stempfle, ARD-Hauptstadtstudio

Heute vor einem Jahr stärkte das Bundesverfassungsgericht wieder einmal die Regenbogenfamilien. Es erweiterte das Adoptivrecht für Schwule und Lesben - zumindest etwas. Die Neuerung: Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll die so genannte sukzessive Adoption ermöglicht werden.
Bislang war es innerhalb einer eingetragenen Partnerschaft nur möglich, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Ein neues Gesetz soll jetzt auch die Annahme eines Kindes erlauben, das der andere Lebenspartner zuvor selbst adoptiert hatte. Für die Umsetzung dieses Gesetzes hat Karlsruhe dem Gesetzgeber eine klare Frist gesetzt: Bis Ende Juni 2014 soll es eine neue gesetzliche Regelung zur sukzessiven Adoption geben.


 

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