Vor einem Jahr hat das Verfassungsgericht ein erweitertes Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gefordert. Justizminister Maas will eine Reform schnell umsetzen. Die Union blockiert aber eine völlige rechtliche Gleichstellung.
Von Michael Stempfle, ARD-Hauptstadtstudio
Heute vor einem Jahr stärkte das Bundesverfassungsgericht
wieder einmal die Regenbogenfamilien. Es erweiterte das Adoptivrecht
für Schwule und Lesben - zumindest etwas. Die Neuerung: Eingetragenen
Lebenspartnerschaften soll die so genannte sukzessive Adoption
ermöglicht werden.
Bislang war es innerhalb einer eingetragenen
Partnerschaft nur möglich, das leibliche Kind des Partners zu
adoptieren. Ein neues Gesetz soll jetzt auch die Annahme eines Kindes
erlauben, das der andere Lebenspartner zuvor selbst adoptiert hatte. Für
die Umsetzung dieses Gesetzes hat Karlsruhe dem Gesetzgeber eine klare
Frist gesetzt: Bis Ende Juni 2014 soll es eine neue gesetzliche Regelung
zur sukzessiven Adoption geben.
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