Mittwoch, 16. September 2015

Trotz EGMR-Urteil: Entwurf des Justizministers verhöhnt die Opfer

Bereits im November 2013 (!) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen der anhaltenden Vormerkung von Opfern der homophoben Sonderstrafgesetze verurteilt. Erst jetzt, fast zwei (!) Jahre später, hat ÖVP-Justizminister Brandstetter einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. An der Diskriminierung hält er jedoch fest. Die Schande geht in die Verlängerung.
 
Erst 1971 (in Frankreich bereits 1789) wurde in Österreich das Totalverbot homosexueller Kontakte (zwischen Männern und zwischen Frauen) aufgehoben. Und Österreich wollte damals nicht, wie andere Länder Europas (Frankreich bereits 1789) fortan homo- und heterosexuelle Kontakte zumindest im Strafrecht gleichbehandeln, sondern hat die eine Strafbestimmung „Widernatürliche Unzucht“ durch vier neue ersetzt.

Es wurde eine Sonderaltersgrenze für schwule Beziehungen von 18 Jahren eingeführt (§ 209 Strafgesetzbuch) gegenüber 14 für Heterosexuelle und Lesben. Die schwule Prostitution wurde (anders als heterosexuelle und lesbische) unter Strafe gestellt (§ 210), ebenso wie das öffentliche Gutheißen von Homosexualität („Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ (§ 220) und die Gründung bzw. die Mitgliedschaft in LGB-Vereinigungen („Vereinigungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ (§ 221).

Österreich: Kritik an Gesetz zur Aufhebung von homophoben Urteilen

Auch in Österreich wurden homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt – ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Urteile "verhöhnt die Opfer", finden Aktivisten.

Das Rechtskomitee Lambda (RKL) hat scharfe Kritik an einem Gesetz geübt, das Urteile aufheben soll, mit denen in Österreich homosexuelle Handlungen bestraft wurden. Die Kritik setzt bereits beim "abolut unaussprechlichen und unzitierbaren Titel" an: Das "Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch" war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im November 2013 Österreich wegen der anhaltenden Eintragung der Verurteilungen in Strafregistern verurteilt hatte.

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Fundamentalisten dürfen nicht über Interessen der Mehrheit bestimmen!

OBERWESEL. (hpd/gbs) Unter dem Motto "Mein Körper – Meine Verantwortung – Meine Entscheidung" rufen mehr als 30 Organisationen (neben der GBS u.a. HVD, LSVD, profamilia, terre des femmes, GEW, Teile der SPD, der Grünen und der Linken) zu einem Aktionstag gegen den diesjährigen "Marsch für das Leben" am 19. September 2015 in Berlin auf.

Wie in den vorangegangenen Jahren wirbt der "Marsch für das Leben" für eine stärkere Berücksichtigung christlich-fundamentalistische Moralvorstellungen in Politik und Gesellschaft. Ziel der selbsternannten "Lebensschützer" ist eine christlich inspirierte Bevormundungspolitik, insbesondere der Kampf für ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und der aktuell (noch) legalen Formen der Sterbehilfe, vor allem des ärztlich assistierten Suizids.

Die christlichen "Lebensschützer" repräsentieren zwar nur einen kleinen Teil der deutschen Bevölkerung (weniger als 10 Prozent), haben jedoch großen Einfluss auf die Politik. Man erkennt dies bereits daran, dass in der Vergangenheit nicht nur Kirchenvertreter wie Papst Franziskus, Kardinal Marx oder Kardinal Meisner Grußworte zum "Marsch für das Leben" beisteuerten, sondern auch Politiker wie Volker Kauder, Wolfgang Bosbach, Annette Schavan, Alois Glück und Karl-Theodor zu Guttenberg. Dass der diesjährige Marsch nicht nur von zahlreichen christlich-fundamentalistischen Organisationen, sondern auch von der Jungen Union Deutschlands unterstützt wird, spricht ebenfalls eine klare Sprache.

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Kinderlosigkeit: Schwule Pinguine klauen Eier von Hetero-Paar

In China haben zwei homosexuelle Pinguine einem heterosexuellen Pinguin-Paar die Eier geraubt. Eine Pflegerin sagt, dass das schwule Pärchen offenbar darunter leidet, dass es keine Kinder bekommen kann. Das Homo-Paar wurde mittlerweile verlegt, damit die Brutzeit der Hetero-Paare nicht gestört wird.

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Kommentar Andy

Hätte man sich auch nur ein klein wenig mehr mit dem Thema beschäftigt, würde klar werden, dass es sich in der Natur um einen ganz normalen Vorgang handelt und das so etwas keineswegs etwas Kurioses ist. Homosexualität ist in der Natur etwas ganz Normales. Bei ca. 1500 Tierarten wurde gleichgeschlechtliches Verhalten festgestellt, wobei ca. ein Drittel dieser Fälle gut dokumentiert ist. Wobei man sagen muss das die Wissenschaft diesbezüglich noch am Anfang steht. Jahrhundertelang wurde das Thema einfach totgeschwiegen bzw. mit zum Teil haarsträubenden Erklärungen versehen. Homosexuelle Handlungen unter Tieren wurden mit Dominanzverhalten oder dergleichen begründet, was natürlich kompletter Unsinn ist.