Eine Gegenrede, eine
Erwiderung auf einen vorausgegangenen journalistischen Beitrag ist
angemessen, wenn der Gegenstand, um den es geht, strittig ist.
Muss der
Hartz-IV-Regelsatz angehoben oder gesenkt werden? Sollte sich die
Bundeswehr stärker in Mali engagieren? Kann nur ein Erbe der
Wagner-Familie die Bayreuther Festspiele leiten?
Die Frage, ob
Homophobie gut oder schlecht ist, gehört nicht in diese Reihe. Weil sie
unstrittig ist. Sie ist von dem gesellschaftlichen Konsens eindeutig
beantwortet worden und indirekt auch im Grundgesetz (Menschenwürde)
geregelt.
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