Auf eine Anfrage von Volker Beck gab die Bundesregierung
Auskunft zur Lage in den "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk. Sie
bleibt unübersichtlich.
Von Norbert Blech
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage des Grünenpolitikers Volker
Beck über die rechtliche Situation von Schwulen und Lesben in den
Separatistengebieten der Ukraine geantwortet.
"Nach Kentnissen der Bundesregierung verbietet Artikel 31.3. der
sogenannten 'Verfassung' der 'Donezker Volksrepublik'
gleichgeschlechtliche Formen von Partnerschaft und Zusammenleben", heißt
es in der Antwort. Der Abschnitt wird wie folgt übersetzt: "Jegliche
Form der pervertierten Form des Zusammenlebens von Menschen des gleichen
Geschlechts wird nicht anerkannt, nicht erlaubt und gesetzlich
verfolgt."
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