Im Jahr 1872 tritt Paragraf 175
im Strafgesetzbuch in Kraft. Er schreibt die Diskriminierung
homosexueller Männer fest und begleitet die deutsche Rechtsprechung bis
weit in die Bundesrepublik hinein. Ein Überblick vom Kaiserreich bis
heute.
Die Diskriminierung homosexueller Männer hat eine lange Tradition - auch in Deutschland. In der Moderne wird sie erstmals 1872 für ganz Deutschland einheitlich im Strafgesetzbuch festgelegt. Paragraf 175
überlebt in verschiedenen Versionen das Deutsche Kaiserreich, Weimarer
Republik sowie Nazi-Diktatur - und bleibt auch in der Bundesrepublik
jahrzehntelang unrühmlicher Bestandteil der Gesetzbücher. Lesben bleiben
vom Unrecht der deutschen Staaten verschont. Ein Überblick:Weiterlesen auf www.sueddeutsche.de/
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