Sonntag, 16. November 2014

Diskriminierung Homosexueller Wenn Unrecht Recht ist

Im Jahr 1872 tritt Paragraf 175 im Strafgesetzbuch in Kraft. Er schreibt die Diskriminierung homosexueller Männer fest und begleitet die deutsche Rechtsprechung bis weit in die Bundesrepublik hinein. Ein Überblick vom Kaiserreich bis heute.
Von Martin Anetzberger
 
Die Diskriminierung homosexueller Männer hat eine lange Tradition - auch in Deutschland. In der Moderne wird sie erstmals 1872 für ganz Deutschland einheitlich im Strafgesetzbuch festgelegt. Paragraf 175 überlebt in verschiedenen Versionen das Deutsche Kaiserreich, Weimarer Republik sowie Nazi-Diktatur - und bleibt auch in der Bundesrepublik jahrzehntelang unrühmlicher Bestandteil der Gesetzbücher. Lesben bleiben vom Unrecht der deutschen Staaten verschont. Ein Überblick:

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