Alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Trans* muss Berücksichtigung finden
Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen
Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität (Drucksache 18/3007) vorgelegt, mit
dem das Strafgesetzbuch geändert werden und auf die Tatmotive Bezug
genommen werden soll. Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag
erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Ein Gesetzentwurf zur Hasskriminalität, der
Homophobie und Transphobie totschweigt, ist diskriminierend. Der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) kritisiert den Gesetzentwurf der
Bundesregierung als unzureichend und erwartet Nachbesserung durch das
Parlament. Wir begrüßen, dass „rassistische“ Motive nun explizit im
Strafgesetzbuch benannt werden sollen. Völlig unverständlich ist aber,
warum der neue Gesetztest ebenfalls häufig vorkommende Motive für
Hasskriminalität, wie Homophobie und Transphobie, nicht beim Namen
nennen will, sondern in die Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“
Motive abschiebt.
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