Sonntag, 16. November 2014

Gesetzesentwurf zu Hasskriminalität macht Homo- und Transphobie unsichtbar

Alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Trans* muss Berücksichtigung finden
 
Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität (Drucksache 18/3007) vorgelegt, mit dem das Strafgesetzbuch geändert werden und auf die Tatmotive Bezug genommen werden soll. Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
 
Ein Gesetzentwurf zur Hasskriminalität, der Homophobie und Transphobie totschweigt, ist diskriminierend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend und erwartet Nachbesserung durch das Parlament. Wir begrüßen, dass „rassistische“ Motive nun explizit im Strafgesetzbuch benannt werden sollen. Völlig unverständlich ist aber, warum der neue Gesetztest ebenfalls häufig vorkommende Motive für Hasskriminalität, wie Homophobie und Transphobie, nicht beim Namen nennen will, sondern in die Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“ Motive abschiebt.

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