Deutschland unterstützt eine Verfassungsklage von Ugandas Homosexuellen - und schickt seinen Menschenrechtsbeauftragen Christoph Strässer, um für die Aufhebung eines homophoben Gesetzes zu werben.
Wäre er ein Ugander, hätte sich Christoph Strässer am Donnerstag (24.04.2014) vermutlich strafbar gemacht. Denn bei seiner Reise in das ostafrikanische Land sprach sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung für die Rechte von sexuellen Minderheiten aus. Seine Botschaft: Deutschland kann anti-homosexuelle Gesetzgebung nicht akzeptieren. Im Februar hatte Ugandas Präsident Yoweri Museveni medienwirksam ein Gesetz unterschrieben, das nicht nur homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Auch die Unterstützung und wissentliche Duldung Homosexueller kann demnach hohe Haftstrafen nach sich ziehen.
In Uganda drängte Strässer im Gespräch mit Regierungsvertretern und Abgeordneten darauf, das Gesetz aufzuheben. Deutschland unterstütze eine Verfassungsklage der ugandischen Zivilgesellschaft, sagte Strässer im Gespräch mit der Deutschen Welle. "Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht dieses Gesetz stoppen wird, aber wir können uns nicht einmischen. Alles, was wir tun können, ist, den ugandischen Schwulen und Lesben unsere Unterstützung zuzusichern."
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