Homosexuelle
Paare gehen mit einer Lebenspartnerschaft Verpflichtungen ein, die denen
einer Ehe gleichen. Deshalb müssen Arbeitgeber Schwulen und Lesben laut
einem EU-Urteil die gleichen Vergünstigungen gewähren wie
Verheirateten. Geklagt hatte der Angestellte einer französischen
Großbank.
Luxemburg/Brüssel -Homosexuelle, die sich für eine rechtlich
gesicherte Partnerschaft entscheiden, haben die gleichen Verpflichtungen
und damit auch die gleichen Rechte wie Ehepaare. Das hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Demnach
haben Lebenspartner Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie
Verheiratete.
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