Um Schadensbegrenzung nach einem Höchstgerichts-Urteil ist man in
Indien bemüht. Am Mittwoch hatte der Oberste Gerichtshof des Landes
erklärt, dass das aus Kolonialzeiten stammende Verbot von homosexuellen
Handlungen verfassungsgemäß ist. Nun möchte die Politik handeln.
Im Jahr 2009 hatte das Gericht einer niedrigeren Instanz beschlossen,
dass Paragraph 377 des indischen Strafrechts verfassungswidrig ist.
Dieser stellte gleichgeschlechtliche Handlungen als „widernatürlich“
unter Strafe - bis zu zehn Jahre Haft waren möglich. Das Höchstgericht
hat dieses Urteil nun aufgehoben, dadurch ist der umstrittene Paragraph
aus der britischen Kolonialzeit wieder in Kraft. Die Richter machten
klar, dass die Legalisierung von Homosexualität in Indien Sache der
Politik sei.
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