Samstag, 14. Dezember 2013

EU-Urteil: Gleiche Rechte für Schwule wie für Verheiratete

Homosexuelle Lebenspartner haben einem EU-Urteil zufolge Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie Verheiratete. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag in einem französischen Fall. Die Bank Credit agricole mutuel hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie für Ehepaare verweigert.

Dies sei eine Diskriminierung, stellten die Richter fest. Der betroffene Angestellte hatte in Frankreich geklagt. Das höchste französische Gericht bat daraufhin die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Dieses verbietet eine Diskriminierung insbesondere im Arbeitsleben.

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