Homosexuelle Lebenspartner haben einem
EU-Urteil zufolge Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie
Verheiratete. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am
Donnerstag in einem französischen Fall. Die Bank Credit agricole mutuel
hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner Sonderurlaubstage
und eine Gehaltsprämie für Ehepaare verweigert.
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