Donnerstag, 4. Dezember 2014

Fahrlässiger Gebrauch der Sprache: Der Homo-Test

Gerade bei einem Thema wie Homosexualität, das durch Vorurteile und Klischees belastet ist, kann und muss man erwarten, dass professionelle Kommunikatoren sensibel mit Sprache umgehen. Leider war das beim Bericht über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 2. Dezember nicht immer der Fall.

Der EuGH hat entschieden, dass Behörden die Glaubhaftigkeit von Asylbewerbern mit einer besonderen Sensibilität und unter Wahrung der Menschenwürde prüfen dürfen, wenn diese angeben, aufgrund ihrer Homosexulaität verfolgt zu werden. Während die Richter in ihrem Urteil klar schreiben, dass es keine beweiskräftige Prüfung einer Homosexualität geben könne, hat sich in die Pressemitteilung des EuGH das Wort Test verirrt. Das Schreiben in Anführungszeichen lässt vermuten, dass dem Autor selbst unwohl bei dieser Formulierung war. Eine Quellenangabe, die das Wort Test als Zitat hätte ausgewiesen, fehlt zumindest. In der Pressemitteilung heißt es:

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