Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch die
Mitarbeiter fehlen: Zu streng sind die Regeln zum Privatleben, wie der
Fall Lisa Fischer zeigt.
Lisa Fischer* ist zufrieden mit ihrem Beruf und führt eine glückliche Beziehung. Ihr Glück ist ein Problem. Sie ist als Sozialarbeiterin bei der Caritas beschäftigt, einem katholischen Arbeitgeber. Lisa Fischer lebt seit vielen Jahren mit einer Frau zusammen, ihr Chef weiß nichts davon. Ihre Partnerin erwartet nun ein Kind. "Das Kind kann ich nur adoptieren", sagt Fischer, "wenn ich mich verpartnere." Ansonsten bekommen die beiden kein gemeinsames Sorgerecht.
Die Verpartnerung wiederum verbietet Lisa Fischers Arbeitgeber. Beim Deutschen Caritasverband gilt das kirchliche Arbeitsrecht, und das greift tief ins Privatleben der Beschäftigten ein. 1993 verabschiedete die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, diese enthält zahlreiche Loyalitätsverpflichtungen. Unter anderem heißt es: "Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten." Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht erlaubt.
Weiterlesen auf www.zeit.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen