Iran, Sudan, Nigeria – in 21 Ländern (Stand Januar 2014) droht
Homosexuellen die Todesstrafe, in über sechzig weiteren drakonische
Strafen. Für die deutsche Justiz bis ins vergangene Jahr kein Grund,
queere Asylbewerber nicht in diese Länder zurückzuschicken.
Immer wieder wurden in – hauptsächlich queeren – Medien Fälle
diskutiert, in denen deutsche Richter schwule Asylbewerber in ihre
Heimatländer abschieben wollten. Erst im Februar 2013 hat das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die bisherige Abschiebepraxis
aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschafft.
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