Mittwoch, 4. Juni 2014

SCHWERPUNKT ASYL – SCHWUL NACH AKTENLAG

Iran, Sudan, Nigeria – in 21 Ländern (Stand Januar 2014) droht Homosexuellen die Todesstrafe, in über sechzig weiteren drakonische Strafen. Für die deutsche Justiz bis ins vergangene Jahr kein Grund, queere Asylbewerber nicht in diese Länder zurückzuschicken.

Immer wieder wurden in – hauptsächlich queeren – Medien Fälle diskutiert, in denen deutsche Richter schwule Asylbewerber in ihre Heimatländer abschieben wollten. Erst im Februar 2013 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die bisherige Abschiebepraxis aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschafft.

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