Unter dem Motto „Spät, aber noch nicht zu spät“
geht der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) mit
der Forderung nach Gerechtigkeit und Rehabilitation für die Opfer des §
175 in den am Dienstag beginnenden Bundesparteitag der CDU Deutschlands.
Wie zu jedem Wahlparteitag wird auch diesmal die LSU wieder mit einem
Stand vertreten sein, um sich Delegierten und Gästen der Veranstaltung
vorzustellen und über die die LSU bewegenden Themen ins Gespräch zu
kommen. „Im Mittelpunkt steht dabei für uns in diesem Jahr der Appell an
die Abgeordneten des Deutschen Bundestags alle nach 1945 nach § 175
Verurteilten zu rehabilitieren und das an ihnen begangene Unrecht
öffentlich anzuerkennen“, erklärte der LSU-Bundesvorsitzende Alexander
Vogt im Vorfeld des Parteitags.
Mehr als 120 Jahre lang wurden in Deutschland
homosexuelle Handlungen unter Männern nach § 175 Strafgesetzbuch (StGB)
unter Strafe gestellt. Insgesamt wurden vermutlich etwa 140.000 Männer
nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt – davon allein
noch ca. 50.000 in der alten Bundesrepublik bis 1969. Erst nach der
Wiedervereinigung wurde der § 175 StGB 1994 ersatzlos aufgehoben. Im
Jahr 2002 erklärte der Deutsche Bundestag Verurteilungen wegen
homosexueller Handlungen in der Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen
einer Ergänzung zum Gesetz der Aufhebung nationalsozialistischer
Unrechtsurteile für nichtig. Urteile nach 1945 blieben jedoch
unangetastet!
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