Mittwoch, 10. Dezember 2014

LSU fordert Rehabilitation der § 175-Opfer in der Bundesrepublik

Lesben und Schwule in der Union beim CDU-Bundesparteitag in Köln


Unter dem Motto „Spät, aber noch nicht zu spät“ geht der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) mit der Forderung nach Gerechtigkeit und Rehabilitation für die Opfer des § 175 in den am Dienstag beginnenden Bundesparteitag der CDU Deutschlands. Wie zu jedem Wahlparteitag wird auch diesmal die LSU wieder mit einem Stand vertreten sein, um sich Delegierten und Gästen der Veranstaltung vorzustellen und über die die LSU bewegenden Themen ins Gespräch zu kommen. „Im Mittelpunkt steht dabei für uns in diesem Jahr der Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags alle nach 1945 nach § 175 Verurteilten zu rehabilitieren und das an ihnen begangene Unrecht öffentlich anzuerkennen“, erklärte der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt im Vorfeld des Parteitags. 

Mehr als 120 Jahre lang wurden in Deutschland homosexuelle Handlungen unter Männern nach § 175 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Insgesamt wurden vermutlich etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt – davon allein noch ca. 50.000 in der alten Bundesrepublik bis 1969. Erst nach der Wiedervereinigung wurde der § 175 StGB 1994 ersatzlos aufgehoben. Im Jahr 2002 erklärte der Deutsche Bundestag Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen in der Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen einer Ergänzung zum Gesetz der Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile für nichtig. Urteile nach 1945 blieben jedoch unangetastet! 

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