Sonntag, 19. Oktober 2014

Höchstgericht stärkt Schutz homosexueller Asylwerber

Lesbischen und schwulen Flüchtlingen ist eine Rückkehr unzumutbar, wenn sie daheim ihre sexuelle Ausrichtung verheimlichen müssen, meint der Verfassungsgerichtshof.

Wien - Während Lesben und Schwule in Europa und anderen Teilen der westlichen Welt großteils gesellschaftlich akzeptiert und rechtlich gleichgestellt sind, verschlechtert sich ihre Lage anderswo zunehmend. Neue Verbotsgesetze und Verfolgung in einer Reihe afrikanischer und arabischer Länder sowie in Staaten wie Afghanistan, Pakistan und Iran zwingen Homosexuelle zu einem Leben im Verborgenen - und treiben viele in die Flucht.

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