Russlands neues Adoptionsrecht verbietet die Adoption von Waisenkindern
für Paare, die aus Ländern stammen, in denen gleichgeschlechtliche Ehen
möglich sind. Nicht alle finden, dass dies das Kindeswohl fördert.
Mit Wirkung zum Februar 2014 hat die russische Regierung die Regeln für
die Adoption von Waisenkindern geändert und sie um ein Verbot der
Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aus dem Ausland ergänzt. Das
Adoptionsverbot betrifft nun nicht nur gleichgeschlechtliche Paare – ein
entsprechendes Gesetz hatte der Präsident der Russischen Föderation
noch im Juli 2013 unterschrieben –, sondern auch alle Bürger, deren
Länder solche Ehen anerkennen. Das Gesetz besagt, dass es mit dem Ziel
einer „harmonischen und vollwertigen Erziehung der Waisenkinder"
getroffen worden sei. Kritiker mahnen, dass dieses Gesetz
internationalem Recht widerspreche.
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