Dienstag, 4. März 2014

Neues Gesetz verschärft Adoption von russischen Waisenkindern

Russlands neues Adoptionsrecht verbietet die Adoption von Waisenkindern für Paare, die aus Ländern stammen, in denen gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind. Nicht alle finden, dass dies das Kindeswohl fördert. 

Mit Wirkung zum Februar 2014 hat die russische Regierung die Regeln für die Adoption von Waisenkindern geändert und sie um ein Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aus dem Ausland ergänzt. Das Adoptionsverbot betrifft nun nicht nur gleichgeschlechtliche Paare – ein entsprechendes Gesetz hatte der Präsident der Russischen Föderation noch im Juli 2013 unterschrieben –, sondern auch alle Bürger, deren Länder solche Ehen anerkennen. Das Gesetz besagt, dass es mit dem Ziel einer „harmonischen und vollwertigen Erziehung der Waisenkinder" getroffen worden sei. Kritiker mahnen, dass dieses Gesetz internationalem Recht widerspreche.


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