Dienstag, 25. März 2014

Berlin - Senatsverwaltung lehnt Widerspruch des CSD-Veranstalters ab

Zwar hat das Bezirksamt Mitte einen kleinen Sieg im Streit mit Kastl errungen. Doch der fühlt sich ungleich behandelt und wittert Homophobie. Nun will der CSD-Veranstalter gegen den Bescheid klagen.
Von Katrin Lange

Die Vorwürfe wiegen schwer: Von einem Gebührenskandal, einem Akt der Behördenwillkür und dem Verdacht der Homophobie sprach der Veranstalter des Christopher Street Day (CSD), Robert Kastl, und legte Widerspruch gegen einen Bescheid des Bezirksamtes Mitte ein.

Er fühlte sich bei der Berechnung der Sondernutzungsgebühr für die CSD-Parade 2012 auf der Straße des 17. Juni falsch behandelt. Während andere Veranstalter, zum Beispiel für die Fanmeile, zu geringe Gebühren zahlten, müsse er zu viel zahlen. Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die darüber zu urteilen hatte, liegt nun vor. Sie hat den Widerspruch zurückgewiesen.

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