Der Bundestag hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Künftig
dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das
bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit
setzte das Parlament am Donnerstagabend ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im
vergangenen Jahr bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption
bislang ausschließlich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war.
Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer
"Eins-zu-eins-Umsetzung" des Verfassungsgerichtsurteils - was die
Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten
gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle
Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der
jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu
adoptieren.
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