Donnerstag, 13. März 2014

Christlich-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft

Kritik an Gottesdienst der Baptisten

Eine christlich-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft der Baptisten feiert regelmäßig Gottesdienste in der Gesamtschule Weilerswist. Bei den Bürgern sorgt der Umstand für Missmut, doch die Gemeinde hat keine Handhabe.
Von Heike Nickel

Nicht bei jedem Bürger der Gemeinde Weilerswist stößt es auf Verständnis, dass eine christlich-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft ausgerechnet in den Räumen einer Schule ihre Überzeugungen verbreitet.

Jeden Sonntag um 10 Uhr treffen sich in der Aula der Gesamtschule Weilerswist Mitglieder der christlichen Baptistengemeinde, um ihren Gottesdienst zu feiern. Dazu wurden jüngst Weilerswister Bürger herzlich eingeladen – sie fanden in ihrem Briefkasten ein Faltblatt der Glaubensgemeinschaft, dessen Titel „Was Darwin noch nicht wissen konnte!“ bereits Hinweis auf deren inhaltliche Ausrichtung gibt.


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 Kommentar Andy

Ein gutes Beispiel zum Thema Religion. Hier stellt sich die drängende Frage, wie viel sollte man Religionen gestatten. Wo liegen die Grenzen? 


Da es sehr viele Religionen auf der Welt gibt kann die staatliche Ordnung prinzipiell doch nur eine säkuläre und damit neutrale Ordnung sein. Diese an sich, wertneutrale Sicht der Dinge orientiert sich an realen und gesellschaftswissenschaftlichen Fakten. Dazu gehören bsw. wesentliche Dinge wie prinzipielle Menschenrechte wie sie in allen westlichen Industrienationen verfassungsmässig verankert sind. 

Religion hat meines Ereachtens etwas mit Glauben zu tun und darauf sollte sich eine Religion auch beschränken. Mischt sich eine Religion in die weltlichen Geschehnisse ein, übernimmt sie eher die Rolle einer politischen Partei, ohne gleichzeitig ihre Ziele und Bestrebungen ausreichend gesellschaftspoltisch hinterfragen und beweisen zu müssen. Nicht zuletzt war einer der wichtigsten Erkenntnisse der französischen Revoulution von 1789 die Wichtigkeit der prinzipiellen Trennung von Staat und Religion.

Eine Religion die andere Lebensformen und Glaubensrichtungen nicht achtet und akzeptiert steht m.E. nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes und gehört schlicht und einfach verboten.



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