Samstag, 22. Februar 2014

Schweiz - Wird Homophobie bald strafrechtlich verfolgt?

Die Rechtskommission des Nationalrats hat für eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm gestimmt. So könnte künftig auch Homophobie strafbar sein.

Homophobie soll in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich für eine entsprechende Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm ausgesprochen.

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) Folge zu geben. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, über die dann das Parlament befindet.

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Kommentar Andy



Ich höre jetzt schon die Religionsfanatiker aufschreien, dass wäre ein schlimmer Angriff auf die Religions- und auch Meinungsfreiheit und überhaupt, ginge so etwas gar nicht.
Worum geht es denn wirklich? Mit Sicherheit nicht um Gleichmacherei. Jeder Menschen kann selbstverständlich seine Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen. Aber niemand hat das Recht die Gleichheit anderer Menschen anzuzweifeln und sie aus welchen Gründen auch immer als minderwertig zu betrachten und ihnen grundlegende Rechte vorzuenthalten.
Ich finde, es ist überhaupt kein Problem die Andersartigkeit eines Menschen auf Grund seiner sexuellen Orientierung zu beschreiben. Aber es ist sehr wohl ein Problem diesen Menschen auf Grund seiner sexuellen Orientierung permanent als unnatürlich zu verunglimpfen oder seine sexuelle Orientierung generell in Frage zu stellen.

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