Es ist geradezu schockierend, was eine Arbeitsgruppe des afghanischen
Justizministeriums derzeit plant: Eine Verschärfung des Strafrechts, in
dem die Steinigung als Strafmaßnahme wieder aufgenommen werden soll.
Zwölf Jahre nach dem Sturz der
fundamentalistischen Taliban, für die die Steinigung eine feste Größe
beim Bestrafen war, ist geplant, dies ab 2014 wieder bei Ehebrechern
anzuwenden. Beim Fremdgehen handele sich um ein “moralisches
Verbrechen”, das unbedingt geahndet werden müsse, so ein Justizsprecher.
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