Auch in Österreich wurden homosexuelle Handlungen strafrechtlich
verfolgt – ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Urteile "verhöhnt die
Opfer", finden Aktivisten.
Das Rechtskomitee Lambda (RKL) hat scharfe Kritik an einem Gesetz geübt,
das Urteile aufheben soll, mit denen in Österreich homosexuelle
Handlungen bestraft wurden. Die Kritik setzt bereits beim "abolut
unaussprechlichen und unzitierbaren Titel" an: Das "Bundesgesetz zur
Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a
Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch" war nötig
geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im
November 2013 Österreich wegen der anhaltenden Eintragung der
Verurteilungen in Strafregistern verurteilt hatte.
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