Freitag, 6. Juni 2014

Verfolgung Homosexueller in Deutschland

Rechtlich war die DDR bei der Behandlung von Homosexuellen deutlich liberaler als die Bundesrepublik. Schon 1968 wurde der Schwulenparagraf 175 gestrichen. Doch die Gesellschaft blieb hart und ausgrenzend, wie Peter Liebers erleben musste.  
Ein Multimediaprojekt von Lazar Backovic, Martin Jäschke und Sara Maria Manzo 

Dies ist der zweite Teil einer dreiteiligen Serie zum Unrechtsparagrafen 175. Er bestimmte 123 Jahre lang das Leben Homosexueller in Deutschland, erst vor 20 Jahren wurde er abgeschafft. einestages erzählt die Dramen, die sich hinter der Rechtsnorm verbergen. Lesen Sie hier den ersten Teil: "Ich kam in Einzelhaft, weil ich schwul bin"
Das Gesetz war gnädig, die Gesellschaft nicht. Wie in der Bundesrepublik wurden auch in der DDR zunächst Tausende schwule Männer nach dem Paragrafen 175 verurteilt und ins Gefängnis oder Zuchthaus gesperrt. Doch 1957 urteilte das Ost-Berliner Kammergericht, "daß bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll". Die Richter befanden, dass von homosexuellen Handlungen keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft ausging.

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