Bei Vorabstimmung Mehrheit der Abgeordneten für größere Einschränkungen
Das Gesetz sieht Geldstrafen für die „Verachtung von Familienwerten“ vor. Dazu könnten auch Lesben- und Schwulenparaden sowie öffentliche Reden, Druckerzeugnisse und audiovisuelle Materialien, welche die Anliegen von LGBTI unterstützen, gehören. Das Justizministerium kritisierte die Bestimmungen seien zu ungenau.
Bei einem Verstoß drohen Strafen zwischen 300 und 900 Euro, im Wiederholungsfall betragen die Strafen bis zu 1800 Euro. Eingebracht wurde das Gesetz von Petras Gražulis, Abgeordneter der rechtsnationalen „Partei für Recht und Ordnung“. Er hat bereits in den letzten Jahren publikumswirksam gegen Rechte für Lesben und Schwule demonstriert und kampanisiert.
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