Montag, 17. März 2014
Gleichstellung von Homosexuellen
Mehr Rechte bei Adoptionen
Die Bundesregierung hat die weitere Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas.
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Schwule und Lesben: Kabinett erweitert Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften
Die Große Koalition tastet sich an die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften heran. Das Kabinett hat die sogenannte Sukzessivadoption gesetzlich geregelt. Gegen die gemeinsame Adoption eines Kindes durch Schwule und Lesben sperrt sich die Union aber weiterhin.
Berlin - Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Sukzessivadoption für zulässig erklärt. Demnach können Schwule und Lesben ein von ihrem eingetragenen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich ebenfalls adoptieren.
Nun hat die Bundesregierung diese Vorgabe gesetzlich umgesetzt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass ein adoptiertes Kind eines Lebenspartners auch von dem anderen Partner adoptiert werden darf. Bislang ist eine solche Sukzessivadoption nur heterosexuellen Paaren erlaubt.
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