Der grüne Bundesrat Marco Schreuder stellt sich in seinem
equwality-Gastkommentar die Frage, worüber man sich Gedanken machen
muss, sobald die rechtliche Gleichstellung der LGBT-Community erfolgt
ist.
Gastkommentar von Marco Schreuder
Wenn über das Thema Bi-, Trans-, Inter- und Homosexualität öffentlich
diskutiert wird, geht es vor allem um rechtliche Fragen. Sei es der
Zugang zu Partnerschafts- und Eherecht, sei es der rechtliche Schutz vor
Diskriminierungen oder der Zugang zu Adoptionsrecht und medizinisch
unterstützter Fortpflanzung. In Österreich ist da noch nicht alles
erreicht, aber das scheint eher eine Frage des „wann“, und nicht des
„ob“ zu sein. Denn in vielen Staaten Europas ist die rechtliche
Gleichstellung erreicht.
Ist das ein Grund die Arbeit einzustellen? Ist das Erreichen aller
rechtlicher und politischer möglicher Maßnahmen ein Grund zu sagen: Wir
haben alles erreicht. Wir können unsere Initiativen, Vereine, usw.
auflösen?
Ein Blick in durchaus verwandte Themenbereiche beantwortet diese
Frage. Obwohl in vielen Ländern Antisemitismus von der (nahezu) gesamten
Politik abgelehnt wird, sind Beobachtungsstellen dafür nach wie vor
notwendig. Und machmal gibt sich Antisemitismus noch sofort als solche
zu erkennen, sondern wird verklausuliert. Frauen-Gleichstellung gilt in
ganz Europa als selbstverständlicher Bestandteil der Politik seit
Jahrzehnten. Und trotzdem existiert nach wie vor ein Gender-Gap in
Einkommen.
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