Montag, 11. November 2013

Homosexualität in Pfarrhäusern

Plau Am See. Bischof Andreas von Maltzahn hat die angestrebten einheitlichen Regeln in der Nordkirche für das Zusammenleben von Pastorinnen und Pastoren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im Pfarrhaus bekräftigt. In seinem Bericht vor der Synode des Mecklenburgischen Kirchenkreises in Plau am See begründete er die Vorschläge des Bischofsrates mit zwei Hauptkriterien. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung beziehungsweise Identität diskriminiert werden. Pastorinnen und Pastoren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dementsprechend grundsätzlich in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft im Pfarrhaus zu leben“, betonte Maltzahn.

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