Plau Am See. Bischof Andreas von Maltzahn hat die angestrebten
einheitlichen Regeln in der Nordkirche für das Zusammenleben von
Pastorinnen und Pastoren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im
Pfarrhaus bekräftigt. In seinem Bericht vor der Synode des
Mecklenburgischen Kirchenkreises in Plau am See begründete er die
Vorschläge des Bischofsrates mit zwei Hauptkriterien. „Niemand darf
wegen seiner sexuellen Orientierung beziehungsweise Identität
diskriminiert werden. Pastorinnen und Pastoren, die in einer
eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dementsprechend grundsätzlich
in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft im Pfarrhaus
zu leben“, betonte Maltzahn.
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