Wie soll die
EU mit Homosexuellen umgehen, die in ihren Heimatländern verfolgt
werden? Die Betroffenen haben ein Recht auf Asyl, hat jetzt der
Europäische Gerichtshof entschieden - sofern bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind.
Hamburg - Der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg hat entschieden: Wenn Flüchtlingen in ihren
Herkunftsländern Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen drohen und
diese dort auch verhängt werden, haben sie in der EU ein Recht auf Asyl.Weiterlesen auf spiegel.de
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